Seit dem 1. Oktober 2026 erhebt Österreich eine Paketsteuer von 2 Euro je zugestelltem Paket. Die Einzelheiten erläutert das österreichische Finanzministerium (BMF) in seinen FAQ zum Paketsteuergesetz. Amazon kündigte am 2. Oktober im Verkäuferforum an, die Steuer selbst abzuführen und sie Kunden in Österreich im Checkout zu berechnen. Laut help.ORF (1. Oktober, aktualisiert am 5. Oktober) verfahren auch Otto und Zalando so, beide erstatten den Betrag bei vollständigen Retouren.

Wer die Steuer schuldet

  • Steuerschuldner ist der Versandhändler, wenn seine inländischen Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro überschritten haben.
  • Der Sitz spielt keine Rolle. Händler ohne Sitz oder Betriebsstätte in EU oder EWR brauchen einen Fiskalvertreter.
  • Bei Verkäufen über einen Online-Marktplatz werden die Umsätze der Plattform zugerechnet. Dann schuldet die Plattform die Steuer, nicht der einzelne Verkäufer.
  • Nach Angaben des Handelsverbands betrifft das 16 Händler und Marktplätze, darunter Amazon, Otto, Temu und Zalando (OÖ Nachrichten, 21. September).

Was ausgenommen ist

  • Lieferungen an Unternehmen. Bei Amazon gilt das für Bestellungen mit gültiger EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Click and Collect, also die Abholung im Geschäftslokal des Händlers oder an einer direkt dazugehörigen Abholstation.
  • Zeitungen und Zeitschriften ohne Paketverpackung sowie Essenszustellungen in untypischer Verpackung.
  • Eine Gewichts- oder Größengrenze nennt das BMF nicht. Maßgeblich ist eine adressierte Sendung, wie sie ein Postdienst übernimmt.

Was Marktplatzhändler jetzt prüfen sollten

  • Amazon: Die Steuer erscheint im Checkout als eigene Zeile mit 2,40 Euro (2 Euro plus 20 Prozent österreichische Umsatzsteuer), einmal je Bestellung. Erfasst sind FBA- und FBM-Bestellungen aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien.
  • Laut Amazon ändern sich Artikelpreise und Verkaufsgebühren nicht, Verkäufer müssen nichts unternehmen.
  • Bei anderen Marktplätzen die Mitteilungen zu Gebühren und Abrechnung lesen, solange keine eigene Verkäuferinformation vorliegt.
  • Der Aufschlag ist je Bestellung fest. Bei kleinen Warenkörben fällt er stärker ins Gewicht, deshalb Umsatz, Warenkorbwerte und Retouren aus Österreich in den kommenden Wochen getrennt auswerten.

Einordnung

Die Paketsteuer trifft unmittelbar nur große Versandhändler und Plattformen. Händler mit eigenem Shop unter der Umsatzschwelle sind nicht Steuerschuldner. Die Steuerschuld entsteht mit der Annahme der Zahlung, im Onlinehandel also beim Checkout. Erklärung und Zahlung laufen quartalsweise, für das vierte Quartal 2026 bis zum 31. Jänner 2027. Mit der EU-Bearbeitungsgebühr für Sendungen aus Drittländern hat die Steuer nichts zu tun. Der Handelsverband lehnt sie ab und prüft mit Ecommerce Europe eine Beschwerde bei der EU-Kommission.

Stand: 8. Oktober 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen:
Bundesministerium für Finanzen (Österreich): Paketsteuer: Kurzdarstellung und FAQs, abgerufen am 08.10.2026
Amazon Seller Central (Verkäuferforum): Neue Paketsteuer für B2C-Lieferungen nach Österreich, 02.10.2026
help.ORF.at: Paketsteuer verteuert Onlinebestellungen, 01.10.2026
OÖ Nachrichten: Paketsteuer startet in 10 Tagen: Welche Leistungen davon ausgenommen sind, 21.09.2026