Der Prüfdienst rechtsklar24 hat zwischen Ende Juli und Ende August 2026 insgesamt 934 deutsche Onlineshops mit Trusted-Shops-Siegel automatisiert auf bis zu 23 gesetzliche Pflichten geprüft. Kein Shop war ohne Befund, im Mittel fanden sich sieben Mängel. Über die Ergebnisse berichteten Mitte September die Onlinehändler-News und etailment.
Die häufigsten Mängel
- Barrierefreiheit: 94,6 Prozent, etwa fehlende Alternativtexte für Bilder, fehlende Sprachauszeichnung und Formularfelder ohne Beschriftung
- Widerrufsbelehrung unvollständig: 60 Prozent, ein Muster-Widerrufsformular fehlte bei knapp der Hälfte
- Link auf die abgeschaltete EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: rund 39 Prozent
- Widerrufsbutton fehlt oder ist nicht auffindbar: 38,1 Prozent
- Verweis auf das aufgehobene Telemediengesetz: gut 20 Prozent
Die Prüfung erfasst nur einen Teil möglicher Barrieren, die Quote ist daher eher eine Untergrenze. Ob ein Shop überhaupt unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, wurde nicht geprüft. Die Auswertung stammt zudem von einem Anbieter, der solche Prüfungen verkauft.
Was hinter den Punkten steckt
- Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Onlineshops, die sich an Verbraucher richten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.
- Seit dem 19. Juni 2026 brauchen Onlineshops eine elektronische Widerrufsfunktion. Die erste Schaltfläche trägt die Beschriftung „Vertrag widerrufen“ oder eine ähnlich eindeutige Formulierung, die zweite „Widerruf bestätigen“. Beschriftungen wie „Retoure anmelden“ gelten als abmahngefährdet.
- Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist seit dem 20. Juli 2025 abgeschaltet. Hinweise und Links darauf gehören nicht mehr in Impressum und AGB.
- Das Telemediengesetz wurde im Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt. Das Impressum sollte sich auf § 5 DDG beziehen.
Einordnung
Ein Teil der Mängel lässt sich mit überschaubarem Aufwand beheben: Alternativtexte ergänzen, Formularfelder beschriften, veraltete Links und Gesetzesverweise entfernen. Aufwendiger sind Barrierefreiheit im gesamten Shop und eine sauber umgesetzte Widerrufsfunktion, weil beides Vorlagen und Abläufe im Shopsystem betrifft. Eine automatisierte Prüfung ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Stand: 2. Oktober 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen:
rechtsklar24: RechtsRadar-Report: 934 zertifizierte Online-Shops im Rechts-Check, 23.08.2026
Onlinehändler-News: Knapp 1000 Online-Shops im Rechts-Check – Kein einziger fehlerfrei, 14.09.2026
etailment: Online-Shops im Rechts-Check: Keiner von 934 ohne Befund, 15.09.2026