Anfang März wurde erneut über Laboruntersuchungen an Kleidung großer Onlineplattformen berichtet, bei denen Grenzwerte für Chemikalien überschritten wurden. Solche Meldungen erscheinen mehrmals im Jahr, mal zu Textilien, mal zu Spielzeug, mal zu Elektroartikeln.

Für Händler, die importieren oder über Zwischenhändler beziehen, steckt darin eine unangenehme Realität: Die Verantwortung lässt sich vertraglich weiterreichen, die Haftung gegenüber Behörden und Kunden nicht in gleichem Maß. Wer ein Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt, steht in der Pflicht.

Die drei Rollen, die man auseinanderhalten muss

  • Hersteller: produziert oder lässt unter eigener Marke produzieren. Volle Produktverantwortung.
  • Importeur: bringt Ware aus einem Drittland erstmals in die EU. In der Praxis fast dieselbe Verantwortung wie der Hersteller.
  • Händler: bezieht innerhalb der EU. Geringere, aber nicht fehlende Prüfpflicht, insbesondere auf Kennzeichnung und offensichtliche Mängel.

Viele Betriebe wechseln zwischen diesen Rollen, oft ohne es sauber zu trennen. Derselbe Artikel kann je nach Bezugsweg unterschiedliche Pflichten auslösen.

Was eine belastbare Dokumentation enthält

Es geht nicht darum, jede Charge im Labor prüfen zu lassen. Das ist für mittelständische Sortimente unrealistisch. Es geht darum, nachvollziehbar zu machen, worauf man sich verlassen hat:

  • Konformitätserklärung des Herstellers mit Datum und Bezug zum konkreten Artikel
  • Prüfberichte akkreditierter Labore, wenn der Lieferant sie hat
  • Angaben zur Produktionsstätte, mindestens auf Ebene des Werks
  • eigene Stichproben oder Sichtprüfungen mit Datum und Ergebnis
  • Korrespondenz zu Beanstandungen und deren Abstellung

Diese Unterlagen gehören an den Artikel im Warenwirtschaftssystem, nicht in ein Lieferantenverzeichnis. Bei einer Anfrage geht es immer um einen konkreten Artikel.

Risikobasiert statt flächendeckend

Sinnvoll ist eine Einteilung des Sortiments nach Risiko. Produkte mit Hautkontakt, für Kinder, mit elektrischer Funktion oder mit Lebensmittelkontakt gehören in die oberste Stufe. Dort lohnt sich echte Prüfung. Für unkritische Artikel genügt die Dokumentenlage.

Bei neuen Lieferanten aus Drittländern empfiehlt sich eine Erstprüfung vor der ersten größeren Bestellung. Die Kosten dafür liegen deutlich unter den Kosten eines Rückrufs oder einer Marktplatzsperre.

Einordnung

Der Trend geht klar in Richtung strengerer Kontrolle, sowohl bei Behörden als auch bei den Plattformen selbst. Betriebe, die ihre Lieferantenunterlagen digital am Artikel führen, können auf Anfragen innerhalb von Stunden antworten. Betriebe, die erst suchen müssen, verlieren im Zweifel das Listing, bevor sie die Unterlagen gefunden haben.