Die EU-Kommission hat am 17. Februar ein förmliches Verfahren gegen die Shopping-Plattform Shein eröffnet. Grundlage ist der Digital Services Act, der große Plattformen verpflichtet, Risiken für Verbraucher zu bewerten und zu begrenzen. Die WELT berichtete darüber ebenso wie über die anschließende Debatte, ob der Wettbewerb mit asiatischen Anbietern noch auf gleichen Regeln beruht.

Für Händler, die selbst auf Marktplätzen verkaufen, ist der Fall aus einem anderen Grund relevant. Der Prüfdruck verlagert sich von der Plattform auf das einzelne Angebot. Wer auf Amazon, eBay, OTTO oder Kaufland listet, muss damit rechnen, dass Produktdaten, Konformitätsnachweise und Herstellerangaben stichprobenartig kontrolliert werden.

Was die Plattformen inzwischen verlangen

Mit der EU-Produktsicherheitsverordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt, haben sich die Anforderungen deutlich verschärft. Wiederkehrend sind vier Punkte:

  • Name und Anschrift eines verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der EU, je Produkt hinterlegt
  • Konformitätserklärungen und Prüfberichte, kurzfristig abrufbar
  • Sicherheits- und Warnhinweise in der jeweiligen Landessprache
  • vollständige Angaben zu Material, Altersfreigabe und bestimmungsgemäßem Gebrauch

Fehlen diese Angaben, wird das Angebot deaktiviert. In der Praxis trifft das selten das gesamte Sortiment, sondern einzelne Artikel, häufig ausgerechnet die umsatzstarken.

Der Engpass liegt im Stammdatensystem

In den meisten Betrieben liegen die Nachweise vor. Sie liegen nur an der falschen Stelle: als PDF im Mailpostfach des Einkaufs, als Papier im Ordner, als Datei auf einem Netzlaufwerk. Wenn eine Plattform eine kurze Frist setzt, entscheidet nicht die Existenz des Dokuments, sondern die Zeit bis zum Auffinden.

Praktikabel ist die Ablage am Artikel selbst. In JTL-Wawi und Shopware lassen sich Dokumente und Zusatzfelder direkt am Artikelstamm führen, inklusive Hersteller, EU-Verantwortlichem und Gültigkeitsdatum der Prüfung. Der Aufwand entsteht einmal beim Anlegen, nicht jedes Mal bei der Anfrage.

Drei Schritte, die sich kurzfristig lohnen

  • Sortiment nach Risikoklassen sortieren: Spielzeug, Elektro, Kosmetik und Textilien zuerst, danach der Rest.
  • Für jeden Lieferanten prüfen, ob ein EU-Verantwortlicher benannt ist. Bei Direktimporten aus Drittländern sind Sie es in der Regel selbst.
  • Pflichtfelder im Warenwirtschaftssystem anlegen und neue Artikel nur noch vollständig anlegen lassen. Altbestände werden schrittweise nachgezogen.

Einordnung

Die Verfahren gegen die großen Plattformen werden sich über Monate ziehen. Der praktische Effekt für den Mittelstand tritt früher ein, weil Marktplätze regulatorische Anforderungen an ihre Verkäufer weiterreichen, sobald sie selbst unter Beobachtung stehen. Wer seine Produktdokumentation jetzt sortiert, verliert später keine Listings.

Rechtliche Einzelfragen gehören zur Klärung mit einem Fachanwalt. Die organisatorische Vorarbeit, also saubere Stammdaten und ein definierter Ablageort, ist davon unabhängig und in jedem Fall sinnvoll.

Quellen:
Europäische Kommission, Shaping Europe’s digital future: Commission launches investigation into Shein under the Digital Services Act, 17.02.2026
EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, 10.05.2023
Handelsverband Deutschland (HDE): Verfahren gegen Shein: HDE sieht in Initiative der Europäischen Kommission ein ermutigendes Zeichen, 18.02.2026
WELT: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Shein wegen kindlicher Sexpuppen ein, 17.02.2026