Ab dem 27. September 2026 gelten im Onlinehandel zwei Neuerungen aus der EU-Richtlinie 2024/825. Händler müssen Verbraucher mit einem einheitlichen Hinweis über die gesetzliche Gewährleistung informieren, und für Umweltaussagen gelten strengere Regeln. Die deutsche Umsetzung hat der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen.
Wie die Marktplätze damit umgehen, hat das Fachportal Onlinehändler-News Anfang September abgefragt. Das Bild ist uneinheitlich: Kaufland blendet den Gewährleistungshinweis automatisch ein, Amazon kündigt das für alle EU-Produktseiten an. eBay, Otto und Temu haben keine genauen Angaben gemacht. Für vollständige Pflichtangaben haftet weiterhin der Händler.
Zwei Kennzeichnungen mit festem Design
- Der Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung ist immer Pflicht. Er muss nicht an jedem Artikel stehen, aber gut sichtbar sein, bevor Kunden die Bestellung abschicken. Kammern und Kanzleien nennen dafür unterschiedliche Stellen, etwa Warenkorb, Kasse oder einen festen Bereich der Website.
- Das Label zur Haltbarkeitsgarantie ist nur nötig, wenn der Hersteller für ein Produkt kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Es steht beim jeweiligen Artikel und nennt Marke, Modell und Garantiedauer.
- Beide Vorlagen legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. Ihre Gestaltung darf nicht verändert werden.
- Wer Shops in mehreren Sprachen betreibt, braucht den Gewährleistungshinweis in jeder Sprachfassung. Das Garantie-Label ist sprachneutral gestaltet.
Umweltaussagen: Was ab dem Stichtag unzulässig ist
Mit der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb werden mehrere Aussagen unzulässig, die auch in Produktbeschreibungen vorkommen:
- Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ ohne konkrete Erläuterung, sofern keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist, etwa durch das EU-Ecolabel.
- „Klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ für ein Produkt, wenn die Aussage allein auf dem Ausgleich von Emissionen über Zertifikate beruht.
- Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen noch staatlich festgelegt sind.
- Versprechen zur künftigen Umweltleistung ohne öffentlich einsehbaren und überprüfbaren Umsetzungsplan.
Was Händler jetzt prüfen sollten
- Produkttexte in Warenwirtschaft, Shop und Marktplatz-Angeboten nach pauschalen Umweltbegriffen und Klimaaussagen durchsuchen, übernommene Herstellertexte eingeschlossen.
- Klären, für welche Artikel Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewähren, und Marke, Modell und Garantiedauer als Attribute pflegen. Kaufland und Amazon erzeugen das Label aus diesen Angaben.
- Den Gewährleistungshinweis im Shop platzieren und prüfen, ob die Bestellbestätigung die neuen Angaben enthält.
- Für Marktplätze ohne automatische Lösung klären, wie die Angaben im Angebot erscheinen.
- Siegel und Klimaaussagen belegen oder entfernen.
Einordnung
Die neuen Pflichten sind überschaubar, verteilen sich aber auf viele Stellen: Shop-Vorlagen, Produktdaten, Marktplatz-Attribute und E-Mail-Vorlagen. Wer Artikeldaten zentral in der Warenwirtschaft pflegt, kann Texte und Attribute dort prüfen, bevor sie in die Kanäle gehen. Ab dem Stichtag können Mitbewerber und Verbraucherverbände Verstöße abmahnen.
Stand: 15. September 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.