29. Juli 2026 | Allgemein, eCommerce, Fulfillment, News
DHL hat vorgeschlagen, schwere Pakete branchenweit zu zweit zuzustellen, um Zusteller zu entlasten. Die WELT griff das Thema Ende Juli auf. Ausgangspunkt ist, dass schwere Ware online mit wenigen Klicks bestellt, aber am Ende von einer Person getragen werden muss.
Sollte sich ein solches Verfahren durchsetzen, verändert es die Kostenstruktur für alle Händler mit schweren Artikeln. Unabhängig davon lohnt sich ein Blick auf die eigene Kalkulation.
Versandkosten werden häufig zu niedrig angesetzt
In vielen Shops beruht die Versandkostenberechnung auf einer Gewichtsstaffel, die aus einer alten Preisliste stammt. Nicht berücksichtigt sind dabei regelmäßig:
- Zuschläge für Sperrgut, Übergröße und nicht rollfähige Sendungen
- Zuschläge für Inseln, Gebirgsregionen und bestimmte Postleitzahlengebiete
- Kosten für Rücksendungen, die bei schwerer Ware deutlich über den Hinsendekosten liegen können
- Schadensquote und Ersatzlieferungen bei empfindlicher Ware
Bei Artikeln mit niedriger Marge kann die Differenz den gesamten Deckungsbeitrag aufzehren.
Was sich konkret prüfen lässt
- Gewicht und Maße je Artikel im System pflegen, inklusive Verpackung. Geschätzte Werte führen zu falschen Versandarten und Nachberechnungen durch den Dienstleister.
- Kartongrößen reduzieren. Weniger Varianten senken Einkaufspreis und Packzeit, größere Kartons erhöhen Volumengewicht.
- Nachberechnungen des Dienstleisters auswerten. Sie zeigen genau, bei welchen Artikeln die hinterlegten Maße falsch sind.
- Versandkostenregel im Shop an tatsächlichen Kosten ausrichten statt an einem runden Betrag.
Der Sonderfall Zwei-Mann-Handling
Bei Möbeln, Großgeräten und ähnlichen Artikeln ist Speditionsversand meist die bessere Lösung als Paketversand an der Gewichtsgrenze. Die Preise wirken höher, die Schadensquote ist aber deutlich niedriger, und Terminzustellung reduziert fehlgeschlagene Zustellversuche.
Einordnung
Ob eine Zwei-Personen-Zustellung branchenweit kommt, ist offen. Dass Zuschläge für schwere und sperrige Sendungen weiter steigen, ist absehbar. Wer Gewicht und Maße sauber im System führt, kann auf jede Preisanpassung innerhalb eines Tages reagieren.
Quellen:
Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 73 PostG – Vorgaben für Pakete mit erhöhtem Gewicht, Verordnungsermächtigung, abgerufen am 27.09.2026
DHL Paket GmbH: Leistungsbeschreibung DHL Paket, abgerufen am 27.09.2026
WELT (dpa): DHL will für schwere Pakete branchenweit Zustellung zu zweit, 25.07.2026
22. Juli 2026 | Allgemein, eCommerce, Marktplätze, News
Die EU-Kommission hat gegen AliExpress eine Geldstrafe von 550 Millionen Euro verhängt. Begründung: Der Marktplatz unternehme zu wenig gegen den Verkauf gefälschter Produkte. Die WELT berichtete am 20. Juli und wies darauf hin, dass die Kommission unter der maximal möglichen Höhe blieb.
Für Händler ist das aus zwei Perspektiven relevant: als Inhaber eigener Marken und als autorisierter Vertriebspartner fremder Marken.
Als Markeninhaber
Wer eine eigene Marke aufgebaut hat, wird früher oder später kopiert. Die Reaktionsmöglichkeiten hängen davon ab, ob im Vorfeld gearbeitet wurde:
- eingetragene Unionsmarke, nicht nur eine Benutzungsmarke. Ohne Eintragung ist die Durchsetzung auf Plattformen erheblich schwieriger.
- Registrierung in den Markenschutzprogrammen der Plattformen. Amazon, eBay und andere bieten Verfahren, die eine Meldung ohne anwaltliche Einzelabmahnung ermöglichen.
- Nachweisbare Produktmerkmale, etwa Seriennummern, Verpackungsmerkmale oder Prüfzeichen, mit denen ein Original von einer Fälschung unterschieden werden kann.
Als Vertriebspartner
Hier liegt das größere praktische Risiko. Wer Markenware bezieht, muss die Lieferkette belegen können. Ware aus Graumarktquellen ist häufig echt, aber nicht für den europäischen Markt bestimmt, was eigene Probleme erzeugt: fehlende Konformitätskennzeichnung, andere Garantiebedingungen, fehlende Betriebsanleitung in deutscher Sprache.
Praktikabel ist eine Regel im Einkauf: Für jeden Markenartikel liegt eine lückenlose Rechnungskette bis zum autorisierten Distributor vor. Ohne diesen Nachweis wird nicht gekauft, unabhängig vom Preis.
Wenn eine Beanstandung eingeht
Plattformen sperren im Verdachtsfall zuerst und klären danach. Wer innerhalb kurzer Zeit Rechnungen und Herkunftsnachweise vorlegen kann, bekommt das Listing zurück. Wer erst suchen muss, verliert Umsatz und in Wiederholungsfällen das Verkäuferkonto.
Einordnung
Die Durchsetzung gegen große Plattformen wird zunehmen. Das verbessert langfristig die Lage für Markeninhaber. Kurzfristig steigt der Dokumentationsaufwand für alle Verkäufer, auch für die, die nie ein Plagiat verkauft haben. Ein geordnetes Belegwesen im Einkauf ist die günstigste Absicherung.
Quellen:
Europäische Kommission: Gesetz über digitale Dienste: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 550 Mio. EUR gegen AliExpress, 20.07.2026
Amazon: Amazon Brand Registry (Markenregistrierung für Verkäufer), abgerufen am 27.09.2026
eBay: Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRO) | eBay.de, abgerufen am 27.09.2026
WELT: Aliexpress: Online-Händler muss 550 Millionen Euro Strafe wegen Fälschungen zahlen, 20.07.2026
15. Juli 2026 | Allgemein, eCommerce, News, Shop
Der europäische Bezahldienst Wero wird nach Angaben aus dem Juni von rund acht Millionen Menschen in Deutschland genutzt. Die WELT beschrieb Funktionsweise und Datenschutzniveau als Vorteile, wies aber auch auf ein Problem hin: die schleppende Verbreitung im Onlinehandel. Parallel wurde bekannt, dass die Girocard als Bezahlalternative in Händler-Apps kommt.
Für Shopbetreiber stellt sich damit erneut die Frage, wie viele Zahlarten sinnvoll sind.
Mehr Auswahl hilft nicht automatisch
Jede zusätzliche Zahlart erzeugt Aufwand: Vertrag, technische Anbindung, Abstimmung in der Buchhaltung, Behandlung von Rückerstattungen, Schulung im Kundenservice. Gleichzeitig verlängert sich die Auswahlliste im Checkout, was die Entscheidung für den Kunden nicht erleichtert.
Sinnvoll ist eine Auswertung statt einer Annahme. Drei Kennzahlen genügen:
- Anteil am Bestellvolumen je Zahlart
- Gesamtkosten je Zahlart, inklusive Transaktionsgebühr, Ausfällen und Bearbeitungsaufwand
- Abbruchquote im Checkout, aufgeschlüsselt nach gewählter Zahlart
Regelmäßig zeigt sich, dass zwei bis drei Verfahren den Großteil des Volumens abdecken und einzelne Verfahren einen Aufwand erzeugen, der in keinem Verhältnis zu ihrem Anteil steht.
Was die Zahlartenwahl beeinflusst
- Warenkorbwert. Bei hohen Beträgen steigt der Anteil von Rechnung und Lastschrift, bei niedrigen der von Wallets.
- Zielgruppe. Im B2B-Geschäft ist der Kauf auf Rechnung praktisch Voraussetzung, im Endkundengeschäft ist er ein Ausfallrisiko.
- Endgerät. Auf dem Smartphone gewinnen Verfahren, die ohne Eingabe von Kartendaten auskommen.
Wann sich ein neues Verfahren lohnt
Ein zusätzliches Verfahren lohnt sich, wenn es entweder eine Kundengruppe erschließt, die bisher abbricht, oder wenn es ein teureres Verfahren ersetzt. Beides lässt sich nur beurteilen, wenn die Abbruchquote je Schritt im Checkout gemessen wird.
Bei neuen Verfahren gilt zusätzlich: Ohne ausreichende Bekanntheit bei der eigenen Zielgruppe bleibt der Anteil gering. Das spricht nicht gegen eine Anbindung, aber gegen überhöhte Erwartungen im ersten Jahr.
Einordnung
Der europäische Zahlungsverkehr wird sich in den nächsten Jahren verändern, unter anderem wegen der Abhängigkeit von US-Anbietern. Für den einzelnen Shop ist das kein Grund zu Aktionismus. Wer die Kosten je Zahlart kennt und die Abbruchquote misst, kann jede neue Option in wenigen Tagen sachlich bewerten.
Quellen:
EURO Kartensysteme / girocard: Vom Portemonnaie in die App: girocard wandert in den digitalen Check-out, 24.06.2026
WELT: Wero: Was Europas PayPal-Alternative wirklich kann – und was nicht, 24.06.2026
WELT (dpa): Girocard kommt als Bezahlalternative in Händler-Apps, 24.06.2026
8. Juli 2026 | Allgemein, eCommerce, Marktplätze, News
Die Ausgaben deutscher Verbraucher bei asiatischen Shoppingplattformen haben einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig bleibt die Konsumstimmung schwach. Die WELT berichtete am 6. Juli über diese Kombination.
Die Zusammenstellung ist aufschlussreich. Bei zurückhaltender Ausgabebereitschaft gewinnen Anbieter mit dem niedrigsten Preis überproportional, auch wenn Qualität und Lieferzeit schlechter sind.
Was in dieser Lage nicht funktioniert
Pauschale Rabattaktionen. Sie senken die Marge bei einer Kundengruppe, die ohnehin gekauft hätte, und gewinnen die preissensible Gruppe nicht zurück, weil der Abstand zu groß ist.
Ebenso wenig funktioniert der Appell an regionale Verbundenheit als alleiniges Argument. Er wirkt bei einem Teil der Kunden, aber nicht in einer Größenordnung, die einen deutlichen Preisunterschied ausgleicht.
Drei Maßnahmen mit kurzfristiger Wirkung
- Warenkorbwert erhöhen statt Einzelpreise senken. Sinnvoll kombinierte Sets, Verbrauchsmaterial und Zubehör an der richtigen Stelle im Bestellprozess erhöhen den Deckungsbeitrag je Bestellung, ohne den Listenpreis anzutasten.
- Wiederkaufrate verbessern. Ein Kunde, der zum zweiten Mal bestellt, kostet keine Akquise. Bei Verbrauchsartikeln ist eine Nachbestellerinnerung zum richtigen Zeitpunkt wirksamer als jede Anzeige.
- Lieferzeit sichtbar machen. Wenn die Alternative zwei bis drei Wochen braucht, ist eine belastbare Angabe zur Zustellung ein echtes Argument. Das setzt voraus, dass die Angabe stimmt.
Was mittelfristig zählt
Das Sortiment. Solange ein erheblicher Teil des Umsatzes mit Artikeln erwirtschaftet wird, die identisch auch dort angeboten werden, bleibt der Betrieb angreifbar. Die Verschiebung hin zu Artikeln mit Spezifikation, Service oder Markenbindung ist die einzige Antwort, die dauerhaft trägt.
Einordnung
Die Marktanteilsverschiebung ist noch nicht abgeschlossen. Der Wegfall der Zollfreigrenze zum 1. Juli wird die Preisdifferenz im untersten Segment verringern, aber nicht auflösen. Betriebe, die ihre Deckungsbeiträge je Artikel kennen, können in dieser Lage gezielt entscheiden. Betriebe, die nur Umsätze betrachten, reagieren zu spät.
Quellen:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh): Erste Halbzeit im Onlinehandel: Kaufneigung der Deutschen kehrt zurück, 06.07.2026
Handelsverband Deutschland (HDE): HDE-Konsumbarometer im Juli: Verbraucherstimmung bleibt auf niedrigem Niveau – positiver Trend hält aber an, 06.07.2026
WELT (dpa): Temu, Shein und Co. steigern Marktanteil auf Rekordwert, 06.07.2026
1. Juli 2026 | Allgemein, eCommerce, Marktplätze, News
Zum 1. Juli entfällt eine Zollfreigrenze für Pakete. Die WELT berichtete, dass allein von Shein und Temu täglich rund 460.000 Sendungen nach Deutschland kommen. Künftig greift eine Standard-Pauschale.
Für Verbraucher heißt das: Direktbestellungen aus Drittländern werden teurer. Für Händler bedeutet es eine Verschiebung im Wettbewerb und zugleich eine Änderung der eigenen Einkaufskalkulation, sofern selbst importiert wird.
Der Wettbewerbseffekt
Der Preisvorsprung von Direktimporten an Endkunden schrumpft. Wie stark, hängt von Warenwert und Warengruppe ab. Bei sehr niedrigen Warenwerten kann eine Pauschale den Preisvorteil weitgehend aufzehren, bei höheren Warenwerten fällt sie kaum ins Gewicht.
Daraus folgt eine unbequeme Erkenntnis: Der Effekt wirkt vor allem im untersten Preissegment. Wer dort nicht verkauft, merkt wenig davon.
Was Händler mit Importanteil prüfen sollten
- Kalkulation je Artikel neu rechnen, wenn direkt aus Drittländern bezogen wird. Die Pauschale wirkt auf den Einstandspreis.
- Sendungsstruktur prüfen. Viele kleine Sendungen sind gegenüber gebündelten Lieferungen jetzt noch deutlicher im Nachteil.
- Lieferkondition mit dem Lieferanten klären. Wer trägt Einfuhrabgaben, und ist das in der Vereinbarung eindeutig geregelt?
- Angaben zu Warenwert und Tarifnummer in den Versanddaten prüfen. Unvollständige Angaben führen jetzt häufiger zu Verzögerungen.
Was sich im Shop ändern sollte
Wer selbst in Drittländer liefert oder aus Drittländern beliefert wird, sollte die Kommunikation anpassen. Unklare Angaben zu Einfuhrabgaben sind eine häufige Ursache für Annahmeverweigerungen und Rücksendungen auf eigene Kosten. Eine klare Angabe im Bestellprozess ist günstiger als jede nachträgliche Klärung.
Einordnung
Die Änderung ist ein erster Schritt und beseitigt die strukturellen Unterschiede nicht. Sie verändert aber die Rechnung im Niedrigpreissegment spürbar. Händler, die in diesem Segment aktiv sind, sollten die Preisentwicklung bei den betroffenen Plattformen in den kommenden Monaten beobachten, bevor sie eigene Preise anpassen.
Quellen:
Generalzolldirektion (Zoll online): Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ab 1. Juli, 29.06.2026
EUR-Lex / Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 hinsichtlich der Abschaffung schwellenbasierten Zollbefreiung, 11.02.2026
Europäische Kommission: Ensuring fairness and safety: €3 customs duty for low-value parcels, 29.06.2026
WELT (Thomas Heuzeroth): Zollfreigrenze entfällt: Millionen Deutsche betroffen – Jetzt ist Schluss mit kostenfreiem Shoppen auf Temu & Co., 01.07.2026