24. Juni 2026 | Allgemein, eCommerce, Fulfillment, Shop
Die WELT griff am 21. Juni ein Thema auf, über das Händler ungern öffentlich sprechen: die wachsende Zahl von Kunden, die Rückgabe- und Reklamationsrechte gezielt missbrauchen. Die bekanntere Seite, Fake Shops zulasten der Käufer, überlagert das Thema in der Wahrnehmung.
Die Muster sind bekannt: Ware wird getragen oder benutzt zurückgeschickt, es wird ein leerer Karton retourniert, es wird der Nichterhalt einer nachweislich zugestellten Sendung behauptet, oder es werden hochwertige Teile gegen minderwertige getauscht.
Die Größenordnung lässt sich messen
Der erste Schritt ist nicht Abwehr, sondern Messung. Die nötigen Daten liegen im System:
- Retourenquote je Kunde, nicht nur je Artikel
- Anteil nicht wieder verkaufsfähiger Rücksendungen je Kunde
- Reklamationen wegen Nichterhalt im Verhältnis zu zugestellten Sendungen
- Bestellungen mit abweichender Liefer- und Rechnungsadresse
In fast jedem Betrieb zeigt sich eine kleine Gruppe von Kundenkonten, die einen überproportionalen Anteil der Schäden verursacht.
Was zulässig ist
Das Widerrufsrecht im Fernabsatz ist nicht verhandelbar. Zulässig ist jedoch:
- Wertersatz zu fordern, wenn der Wertverlust auf einen Umgang zurückgeht, der zur Prüfung nicht nötig war. Das setzt eine Dokumentation des Zustands bei Wareneingang voraus.
- bestimmte Zahlarten für auffällige Konten nicht mehr anzubieten, insbesondere Kauf auf Rechnung
- Kunden nach wiederholtem Missbrauch von weiteren Bestellungen auszuschließen, im Rahmen der Vertragsfreiheit
Die Grenze verläuft zwischen sachlich begründeter Einzelfallentscheidung und pauschaler Benachteiligung. Bei Zweifeln ist anwaltliche Prüfung sinnvoll.
Dokumentation entscheidet
Ohne Nachweis ist jede Forderung wertlos. Praktikabel ist:
- Fotodokumentation beim Packen ab einem definierten Warenwert
- Gewichtsprotokoll bei Versand und Retourenannahme. Ein leerer Karton fällt dadurch sofort auf.
- Zustandserfassung im Retoureneingang mit Foto und Kurzvermerk
- Seriennummernerfassung bei technischen Artikeln
Der Aufwand ist gering, wenn er in den Ablauf eingebaut ist, und hoch, wenn er im Streitfall nachgeholt werden muss.
Einordnung
Kein Betrieb sollte sein Serviceniveau wegen einer kleinen Gruppe auffälliger Konten senken. Die kaufmännisch richtige Reaktion ist zielgenau: messen, dokumentieren, im Einzelfall reagieren. Pauschale Verschärfungen treffen vor allem die Kunden, die sich korrekt verhalten.
Quellen:
LexisNexis Risk Solutions: Synthetic Identities and Agentic Bots Posing as Human Contribute to 8% Global Rise in Fraud Attacks – LexisNexis Risk Solutions, 26.03.2026
Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 357a BGB – Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen, abgerufen am 27.09.2026
WELT (dpa): Wachsendes Problem mit kriminellen Kunden im Online-Handel, 21.06.2026
17. Juni 2026 | Allgemein, eCommerce, News, Shop
Mehr als 130.000 Kunden haben sich einer Sammelklage gegen Amazon angeschlossen. Hintergrund ist eine Preiserhöhung für die Prime-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022, die Verbraucherschützer für rechtswidrig halten. Die WELT berichtete am 10. Juni darüber.
Unabhängig vom Ausgang zeigt der Fall, wie gut organisiert die Verbraucherseite inzwischen ist. Die Musterfeststellungsklage und die europäische Verbandsklage machen es möglich, sehr viele kleine Ansprüche gebündelt zu verfolgen.
Wen das betrifft
Nicht nur große Plattformen. Betroffen ist jedes Geschäftsmodell mit wiederkehrender Zahlung:
- Abonnements für Verbrauchsmaterial
- Serviceverträge und Wartungspakete
- Mitgliedschaften mit Versandvorteilen
- Softwarezugänge im B2B-Geschäft
Wer solche Modelle anbietet, braucht eine wirksame Regelung für Preisanpassungen. Eine Klausel, die dem Anbieter freies Ermessen einräumt, hält in der Regel nicht.
Worauf es bei Preisanpassungsklauseln ankommt
Die konkrete Ausgestaltung gehört in fachanwaltliche Hände. Drei Punkte tauchen in der Rechtsprechung regelmäßig auf:
- Der Anlass der Anpassung muss benannt und nachvollziehbar sein, nicht in das Belieben des Anbieters gestellt.
- Die Anpassung muss sich an tatsächlichen Kostenveränderungen orientieren, in beide Richtungen.
- Dem Kunden muss ein Kündigungsrecht mit angemessener Frist eingeräumt und aktiv mitgeteilt werden.
Was technisch dazugehört
Rechtssichere Klauseln nützen wenig, wenn der Nachweis fehlt. Im System sollte dokumentiert sein:
- welche Vertragsfassung ein Kunde zu welchem Zeitpunkt akzeptiert hat
- wann und über welchen Kanal eine Änderung mitgeteilt wurde
- ob und wann der Kunde zugestimmt oder widersprochen hat
Diese Daten lassen sich nachträglich kaum rekonstruieren. Sie müssen beim Vorgang entstehen.
Einordnung
Der Aufwand für eine saubere Vertragsverwaltung ist überschaubar, solange die Kundenzahl im Abomodell klein ist. Er wächst mit dem Erfolg des Modells. Der richtige Zeitpunkt für die Prüfung ist deshalb vor dem Wachstum, nicht danach.
Quellen:
Verbraucherzentrale NRW: Amazon Prime: Ansprüche auf Rückzahlung sichern, 10.06.2026
Bundesamt für Justiz (Verbandsklageregister): Verbandsklage gegen Amazon EU S. à r. l., 12.01.2026
WELT (dpa): Mehr als 130.000 Kunden schließen sich Klage gegen Amazon an, 10.06.2026
11. Juni 2026 | Allgemein, Automatisierung, eCommerce, News
Der Otto-Konzern hat Ende Mai bei stabilem Umsatz deutlich höhere Gewinne gemeldet. Gleichzeitig laufen Sparprogramme in mehreren Tochtergesellschaften. Wachstum soll künftig über neue Technologien entstehen, unter anderem in Zusammenarbeit mit einem US-Anbieter. Die WELT zitierte die Aussage, man werde stationären Händlern damit deutlich überlegen sein.
Die Zahlen eines Konzerns sind für einen mittelständischen Betrieb nicht übertragbar. Die Logik dahinter schon.
Gewinn ohne Umsatzwachstum
Der Befund lautet: stabiler Umsatz, höhere Gewinne. Das entsteht nicht durch neue Kunden, sondern durch niedrigere Kosten je Vorgang und durch besseres Sortimentsmanagement.
Für kleinere Betriebe sind die Hebel dieselben, nur in anderer Größenordnung:
- Kosten je Bestellung senken, indem manuelle Schritte zwischen Shop, Warenwirtschaft und Versand entfallen
- Kapitalbindung senken, indem Bestellmengen an tatsächlichem Absatz ausgerichtet werden statt an Einkaufskonditionen
- Retourenkosten senken durch bessere Produktdaten
- unrentable Artikel identifizieren und auslisten
Wo Technologie wirklich Geld spart
Die teuersten Vorgänge in einem Handelsbetrieb sind selten spektakulär. Es sind Doppelerfassungen, Nachfragen und Korrekturen. Konkret:
- Bestellungen, die aus einem Marktplatz manuell in die Warenwirtschaft übertragen werden
- Bestände, die mehrfach gepflegt werden, im Shop und im System
- Rechnungen, die einzeln erzeugt und versendet werden
- Kundenanfragen zum Bestellstatus, weil die automatische Benachrichtigung fehlt oder unbrauchbar ist
Jeder dieser Punkte lässt sich mit vorhandenen Schnittstellen abstellen. Der Nutzen ist messbar, weil sich die Bearbeitungszeit je Bestellung direkt auswerten lässt.
Was nicht funktioniert
Technologie ersetzt keine Sortimentsentscheidung. Ein automatisierter Prozess auf einem unrentablen Sortiment erzeugt Verluste schneller, nicht weniger. Die Reihenfolge ist deshalb: erst Zahlen je Artikel und je Kanal, dann Automatisierung.
Einordnung
Die Aussage, man sei stationären Händlern überlegen, ist als Botschaft an den Kapitalmarkt zu lesen. Der überprüfbare Teil ist der Zusammenhang zwischen Prozesskosten und Ergebnis. Dieser Zusammenhang gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Quellen:
Otto Group: Erfolgreiches Geschäftsjahr 2025/26: Otto Group macht deutliche Fortschritte auf allen Ergebnisebenen, 28.05.2026
WELT (Carsten Dierig): „Einem stationären Händler werden wir damit deutlich überlegen sein“, sagt die Otto-Chefin, 08.06.2026
3. Juni 2026 | AI / KI, Allgemein, eCommerce, Shop
Amazon hat Alexa Anfang Mai technisch neu aufgesetzt. Die WELT beschrieb, dass sich die größten Probleme ausgerechnet im Alltagsgebrauch zeigen. Sprachbedienung ist seit Jahren angekündigt und hat sich als Einkaufskanal bisher nicht durchgesetzt.
Für Händler ist die Frage nach dem Kanal zweitrangig. Interessanter ist, woran Sprachbestellungen scheitern, denn dieselben Gründe wirken auch bei Suchmaschinen, Preisvergleichen und Einkaufsagenten.
Warum Sprachbestellung schwierig bleibt
Ein Assistent muss aus einer knappen Formulierung ein konkretes Produkt ableiten. Das gelingt zuverlässig nur bei Wiederholkäufen und bei Artikeln, die eindeutig benannt sind. Sobald Varianten ins Spiel kommen, also Größe, Farbe, Menge oder Kompatibilität, bricht die Sprachbedienung ab oder trifft die falsche Auswahl.
Genau dort liegt der Berührungspunkt zum eigenen Sortiment. Varianten sind in vielen Shops schlecht modelliert: als separate Artikel ohne Beziehung zueinander, mit Unterschieden, die nur im Titel stehen.
Was eine saubere Variantenstruktur leistet
- Ein Elternartikel mit definierten Variantenachsen, statt fünfzig Einzelartikel mit ähnlichen Namen
- Werte aus einer festen Liste, nicht als Freitext. Dunkelblau, navy und marine sind für ein System drei verschiedene Farben.
- Mengeneinheiten und Packungsgrößen als eigene Felder, nicht im Titel
- eindeutige Identifikatoren je Variante, also GTIN oder Herstellernummer
Diese Struktur verbessert die Filterung im eigenen Shop, die Qualität von Marktplatzlistings und die Auswertbarkeit durch externe Systeme gleichzeitig. Der Aufwand fällt einmal an.
Der praktische Test
Nehmen Sie fünf Ihrer meistverkauften Artikel und prüfen Sie, ob eine Person, die das Produkt kennt, aber Ihren Shop nicht, anhand der Daten die richtige Variante auswählen könnte, ohne ein Bild zu sehen. Wenn nicht, kann es ein automatisiertes System auch nicht.
Einordnung
Ob Sprachassistenten künftig eine relevante Rolle im Einkauf spielen, ist offen. Die Datenarbeit, die dafür nötig wäre, zahlt sich unabhängig davon aus, weil sie die Grundlage für Suche, Filter, Feeds und Marktplätze bildet. Das ist der Vorteil dieser Art von Investition: Sie ist nicht an einen einzelnen Kanal gebunden.
Quellen:
About Amazon Deutschland: Alexa+ ausprobieren: Die besten Funktionen im Überblick, 07.05.2026
WELT (Thomas Heuzeroth): Amazon erfindet Alexa neu – doch ausgerechnet im Alltag zeigen sich die größten Probleme, 19.05.2026 (aktualisiert 29.05.2026)
Google Merchant Center-Hilfe: Artikelgruppen-ID [item_group_id] - Google Merchant Center-Hilfe, abgerufen am 27.09.2026
29. Mai 2026 | Allgemein, eCommerce, Marktplätze, News
Die EU-Kommission hat am 28. Mai wegen illegaler Produkte eine Strafe von 200 Millionen Euro gegen den Marktplatz Temu verhängt. Begründet wurde das damit, dass Risiken und Schäden für Verbraucher nicht ordnungsgemäß bewertet worden seien, ein Verstoß gegen den Digital Services Act.
Es ist die erste Sanktion dieser Größenordnung gegen eine Shoppingplattform. Damit ist die Frage beantwortet, ob der Digital Services Act durchgesetzt wird.
Die Folgen treffen die Verkäufer
Plattformen reagieren auf solche Verfahren vorhersehbar. Sie verschärfen die Anforderungen an ihre Händler, weil sie die Verantwortung für Angebote Dritter selbst tragen. Typische Maßnahmen, die auf allen großen Marktplätzen zu beobachten sind:
- strengere Verifizierung der Verkäuferidentität und regelmäßige Nachprüfung
- Pflichtfelder für den in der EU verantwortlichen Wirtschaftsakteur
- automatisierte Prüfung von Produktbildern und Beschreibungen auf verbotene Merkmale
- kürzere Fristen zur Vorlage von Konformitätsunterlagen
- schnellere Deaktivierung im Zweifel, mit nachgelagerter Klärung
Der letzte Punkt ist der unangenehmste. Im Zweifel wird zuerst gesperrt.
Was Händler daraus ableiten sollten
- Vollständigkeit der Verkäuferdaten prüfen. Abweichungen zwischen Handelsregister, Impressum und Plattformkonto führen regelmäßig zu Sperren.
- Unterlagen je Artikel digital verfügbar halten, sodass eine 48-Stunden-Frist einhaltbar ist.
- Für umsatzstarke Artikel eine zweite Vertriebsschiene aufbauen. Ein gesperrtes Listing auf einem Marktplatz darf nicht den Monatsumsatz gefährden.
- Auf Plattformmitteilungen kurzfristig reagieren können. Ein Postfach, das nur wöchentlich geprüft wird, ist hier ein Risiko.
Der zweite Effekt
Mittelfristig verbessert eine konsequente Durchsetzung die Position europäischer Händler, weil sich die Kostenunterschiede verringern, die aus unterschiedlicher Regelbefolgung entstehen. Dieser Effekt braucht Zeit und ist kein Grund, kurzfristige Vorkehrungen zu verschieben.
Einordnung
Die Regulierung wirkt inzwischen. Für den einzelnen Betrieb bedeutet das zusätzlichen Dokumentationsaufwand und gleichzeitig einen fairer werdenden Wettbewerb. Wer seine Unterlagen ordnet, profitiert von beidem.
Quellen:
Europäische Kommission: Gesetz über digitale Dienste: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 200 Mio. EUR gegen Temu, 28.05.2026
Europäische Kommission (Shaping Europe's digital future): Commission fines Temu €200 million for breaching the Digital Services Act, 28.05.2026
EUR-Lex: Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste), abgerufen am 27.09.2026
WELT (dpa): EU verhängt 200-Millionen-Strafe gegen Onlinehändler Temu, 28.05.2026