20. Mai 2026 | Allgemein, eCommerce, News, Omnichannel Marketing
Ende April beschrieb die WELT, wie Formate wie Action und Woolworth klassische Fachhändler verdrängen. Betroffen sind Schreibwaren, Haushalt, Deko, Spielwaren und Teile des Gartenbedarfs.
Das Muster ist nicht neu, aber es verschärft sich, weil dieselben Warengruppen zusätzlich von Onlineplattformen mit sehr niedrigen Preisen angeboten werden. Fachhändler geraten damit von zwei Seiten unter Druck.
Das Problem ist selten das ganze Sortiment
In fast jedem Fachsortiment gibt es einen Basisbereich, der austauschbar ist, und einen Kernbereich, der es nicht ist. Der Basisbereich erzeugt Frequenz und niedrige Margen. Der Kernbereich erzeugt Deckungsbeitrag.
Wird der Basisbereich angegriffen, sinkt zuerst die Frequenz und mit Verzögerung der Umsatz im Kernbereich. Genau deshalb ist die reflexhafte Reaktion, den Basisbereich preislich zu verteidigen, verständlich und trotzdem meist falsch.
Drei tragfähige Antworten
- Den Kernbereich vertiefen statt den Basisbereich zu verteidigen. Mehr Varianten, mehr Ersatzteile, mehr Verbrauchsmaterial, vollständigere Daten. Genau hier sind Discounter und Plattformen schwach, weil sich Tiefe nicht mit schmalen Sortimenten abbilden lässt.
- Frequenz online erzeugen statt über den Preis. Wer für Fachbegriffe und konkrete Anwendungsfragen gefunden wird, ersetzt einen Teil der verlorenen Laufkundschaft.
- Verfügbarkeit als Argument nutzen. Im Fachsortiment zählt oft, dass ein Teil heute verfügbar ist, nicht dass es zwei Euro günstiger wäre. Das setzt voraus, dass der Bestand im Shop stimmt.
Was technisch dahinterstehen muss
Sortimentstiefe ist ohne saubere Daten nicht verkäuflich. Wer 4.000 Varianten führt, aber keine Filter nach Maß, Material oder Kompatibilität anbietet, macht die Tiefe unsichtbar. Der Kunde sieht eine unübersichtliche Liste und kauft woanders.
Der Aufwand liegt in der Attributpflege in der Warenwirtschaft, nicht im Shop. Ist das Attribut sauber gepflegt, entstehen Filter, Vergleiche und Marktplatzlistings weitgehend automatisch.
Einordnung
Spezialisierung ist die richtige Richtung, aber sie wirkt nur, wenn sie auffindbar ist. Die Betriebe, die diesen Wettbewerb überstehen, unterscheiden sich meist nicht durch ein anderes Sortiment, sondern durch bessere Daten zum gleichen Sortiment.
Quellen:
IFH KÖLN: Nonfood-Discounter gewinnen an Bedeutung – vor allem bei Jüngeren, 30.04.2026
WELT (dpa): Action, Woolworth & Co. verdrängen klassische Fachhändler, 29.04.2026
13. Mai 2026 | Allgemein, eCommerce, Fulfillment, News
Die WELT berichtete am 12. Mai gleich zweifach über den Zoll: einmal über die stark gestiegene Zahl abzufertigender Sendungen infolge des E-Commerce-Booms, einmal über Pläne, die Behörde personell und technisch zu stärken. Genannt wurden Billigwaren aus China, Schwarzarbeit und Schmuggel.
Mehr Personal und bessere Technik bedeuten für rechtstreue Importeure vor allem eines: Anmeldungen werden häufiger und genauer geprüft.
Wo Fehler in der Praxis entstehen
Die meisten Beanstandungen gehen nicht auf Absicht zurück, sondern auf ungenaue Stammdaten:
- falsche oder veraltete Zolltarifnummer. Sie bestimmt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Verbote.
- unvollständige Warenbeschreibung. Angaben wie Zubehör oder Geschenkartikel genügen nicht.
- abweichender Warenwert zwischen Handelsrechnung und Anmeldung
- fehlende Ursprungsnachweise bei Präferenzabkommen, wodurch ein möglicher Vorteil verfällt
- unzutreffende Angaben zum Empfänger bei Fulfillment über Dritte
Was das kostet
Ein einzelner Fehler verursacht selten hohe Kosten. Systematische Fehler tun es. Nachforderungen können mehrere Jahre rückwirkend erhoben werden, und die Verzögerung in der Abfertigung trifft Ware, die im Shop bereits als verfügbar angezeigt wird.
Bei wiederkehrenden Auffälligkeiten steigt die Kontrollquote für den betroffenen Importeur. Damit verlängern sich Laufzeiten dauerhaft.
Vier Punkte, die sich klären lassen
- Zolltarifnummern des Sortiments einmal jährlich prüfen. Die Nomenklatur ändert sich, insbesondere bei Elektronik und Textilien.
- Ursprungsland je Artikel und Lieferant im Warenwirtschaftssystem führen, nicht nur auf der Rechnung.
- Bei regelmäßigen Importen die Zusammenarbeit mit einem Zollagenten oder einem spezialisierten Dienstleister prüfen. Die Kosten sind planbar, Nachforderungen sind es nicht.
- Bewilligungen prüfen, etwa das Zahlungsaufschubkonto. Es verbessert die Liquidität und beschleunigt die Abfertigung.
Einordnung
Der Zoll wird als Engpass im E-Commerce dauerhaft eine größere Rolle spielen, weil das Sendungsvolumen weiter steigt. Betriebe, die ihre Anmeldedaten aus dem System heraus erzeugen statt sie je Sendung neu zusammenzustellen, sind davon deutlich weniger betroffen.
Quellen:
Generalzolldirektion (Zoll online): Der Zoll als bedeutender sicherheitspolitischer Akteur, Partner der Wirtschaft und Garant für die Finanzierung staatlicher Handlungsfähigkeit, 12.05.2026
EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung), abgerufen am 27.09.2026
WELT (dpa): E-Commerce-Boom: Zoll fertigt deutlich mehr Sendungen ab, 12.05.2026
WELT (dpa): Paketflut und Schwarzarbeit - Zoll soll gestärkt werden, 12.05.2026
6. Mai 2026 | Allgemein, eCommerce, News, Shop
Anfang Mai befasste sich die WELT mit Käuferschutzprogrammen beim Onlineeinkauf und mit der Frage, wie weit sie tatsächlich reichen. Die Erwartung vieler Kunden geht über das hinaus, was die Bedingungen hergeben.
Für Händler ist die Kehrseite relevant: Wenn ein Kunde einen Käuferschutzfall eröffnet oder eine Kartenzahlung zurückruft, liegt die Beweislast in weiten Teilen beim Verkäufer.
Die drei Verfahren unterscheiden sich
- Käuferschutz eines Zahlungsdienstleisters: vertragliches Verfahren zwischen Anbieter und Nutzer. Der Anbieter entscheidet nach eigenen Bedingungen, nicht nach deutschem Kaufrecht.
- Chargeback bei Kartenzahlung: Rückbuchung über die Bank des Karteninhabers, nach den Regeln der Kartensysteme, mit festen Fristen.
- Zivilrechtlicher Anspruch: der eigentliche Rechtsweg, der von den beiden vorgenannten Verfahren unberührt bleibt.
In allen drei Fällen gewinnt, wer belegen kann, was geliefert wurde, wann und an wen.
Was als Nachweis taugt
- Versandnachweis mit Sendungsnummer und Zustellbeleg, bei höherwertigen Sendungen mit Unterschrift
- Übereinstimmung von Lieferadresse und Zahlungsadresse, bei Abweichung eine dokumentierte Prüfung
- Artikelbeschreibung und Bilder zum Bestellzeitpunkt, archiviert und nicht nachträglich verändert
- vollständige Kommunikation mit dem Kunden an einem Ort, nicht verteilt über mehrere Postfächer
Wer diese vier Punkte im System zusammenführt, beantwortet Streitfälle in Minuten statt in Stunden und gewinnt einen erheblichen Teil davon.
Vorbeugen ist günstiger als gewinnen
Ein hoher Anteil der Streitfälle entsteht nicht durch Betrug, sondern durch Missverständnisse: unklare Lieferzeit, abweichende Produktdarstellung, unverständliche Abbuchungsbezeichnung auf dem Kontoauszug. Der letzte Punkt wird regelmäßig unterschätzt. Wenn auf der Abrechnung ein Firmenname steht, den der Kunde nicht kennt, entstehen Rückbuchungen ohne jeden Konflikt.
Einordnung
Zahlungsstreitfälle lassen sich nicht vermeiden, aber sie sind kalkulierbar. Händler, die ihre Quote je Zahlart und je Sortimentsgruppe kennen, können Zahlarten gezielt steuern. Wer die Quote nicht misst, bemerkt eine Verschlechterung erst an der Abrechnung.
Quellen:
PayPal: PayPal-Käuferschutz, Letzte Aktualisierung 15.04.2025, abgerufen am 27.09.2026
Bundesgerichtshof: Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen, 22.11.2017
WELT: Käuferschutz beim Online-Shopping: Die gefährliche Überschätzung beim Kauf im Internet, 03.05.2026
29. Apr. 2026 | Allgemein, Automatisierung, eCommerce, Marktplätze
Die WELT befasste sich Ende April mit algorithmischer Preissetzung und der Frage, ob dabei Wirkungen entstehen, die Preisabsprachen ähneln, ohne dass sich jemand abgesprochen hätte. In den USA wird über Gegenmaßnahmen diskutiert.
Für Händler auf Marktplätzen ist das Thema alltäglich. Ohne automatische Preisanpassung ist die Buy Box bei Amazon oder eine gute Position bei Preisvergleichen kaum zu halten. Die Frage ist nicht ob, sondern wie.
Was unproblematisch ist
Eine Software, die den eigenen Preis anhand eigener Vorgaben anpasst, ist zulässig. Dazu gehören Mindestmarge, Lagerreichweite, Wettbewerbsbeobachtung und Reaktion auf öffentlich sichtbare Preise. Das ist Marktverhalten, wie es der Handel seit jeher zeigt, nur schneller.
Wo es kritisch wird
Problematisch wird es an drei Stellen:
- Gemeinsame Datenbasis mit Wettbewerbern. Wenn mehrere Händler dieselbe Software nutzen und diese nicht öffentliche Daten mehrerer Nutzer verarbeitet, kann daraus ein Informationsaustausch werden.
- Abgestimmte Regeln. Absprachen über Preisuntergrenzen oder über die Konfiguration von Repricern sind auch dann kartellrechtlich relevant, wenn die Umsetzung automatisch erfolgt.
- Preisbindung durch Hersteller. Vorgaben zu Mindestverkaufspreisen sind im Regelfall unzulässig. Dass sie über eine Software durchgesetzt werden, ändert daran nichts.
Was in der Praxis zu beachten ist
- Konfiguration dokumentieren. Wer nach welchen Regeln welchen Preis setzt, sollte nachvollziehbar sein. Das hilft auch bei der Fehlersuche.
- Preisuntergrenzen aus eigener Kalkulation ableiten, nicht aus Herstellerempfehlungen.
- Datenquellen des Anbieters prüfen. Verarbeitet die Software nur öffentlich sichtbare Preise oder auch Einkaufs- und Margendaten der Nutzer?
- Automatik begrenzen. Eine Untergrenze je Artikel und ein Maximalschritt je Anpassung verhindern Preisspiralen bei fehlerhaften Wettbewerbsdaten.
Der häufigste praktische Fehler
Er ist nicht rechtlicher Natur. Repricer, die ausschließlich auf den Wettbewerbspreis reagieren, verkaufen Ware unter Wert, wenn ein Wettbewerber mit Restbeständen abverkauft. Wer die Untergrenze nicht sauber aus Einkaufspreis, Marktplatzgebühr, Versandkosten und Retourenquote berechnet, verliert bei steigendem Absatz Geld.
Einordnung
Automatisierte Preissetzung bleibt notwendig. Die Sorgfalt verlagert sich von der täglichen Preispflege auf die Konfiguration und deren Überprüfung. Einmal im Quartal die Regeln gegen die tatsächliche Kalkulation zu prüfen, ist der wirksamste Einzelschritt.
Quellen:
Europäische Kommission / EUR-Lex: Mitteilung der Kommission — Leitlinien zur Anwendbarkeit des Artikels 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit (2023/C 259/01), 21.07.2023
Europäische Kommission: Kartellrecht: Kommission verhängt Geldbußen gegen vier Elektronikhersteller wegen Festsetzung von Online-Wiederverkaufspreisen, 24.07.2018
WELT: E-Commerce: Die neue Macht der verborgenen Preiskartelle, 27.04.2026
24. Apr. 2026 | Allgemein, eCommerce, Marktplätze, News
Eine im April veröffentlichte Studie im Auftrag des Handelsverbands beziffert die Umsatzeinbußen des deutschen Einzelhandels durch Temu und Shein auf rund 2,5 Milliarden Euro jährlich. Nach der Analyse sind dadurch bereits mehr als 40.000 Arbeitsplätze in Deutschland weggefallen, davon rund 28.300 im Einzelhandel. Die WELT berichtete am 23. April über die Ergebnisse.
Solche Gesamtzahlen sind für die Branche relevant und für den einzelnen Betrieb wenig aussagekräftig. Die Verluste verteilen sich nicht gleichmäßig. Sie konzentrieren sich auf bestimmte Warengruppen.
Welche Sortimente tatsächlich betroffen sind
Der Wettbewerbsdruck ist dort am stärksten, wo drei Bedingungen zusammenkommen: niedriger Stückpreis, geringe Erklärungsbedürftigkeit und geringe Anforderungen an Passgenauigkeit oder Haltbarkeit. Typisch sind Modeaccessoires, einfache Haushaltsartikel, Dekoration, Kleinelektronik ohne Markenbindung und Saisonware.
Deutlich weniger betroffen sind Artikel mit technischer Spezifikation, Ersatzteile, Markenware mit Vertriebsbindung, Produkte mit Montage- oder Serviceanteil und alles, was ein Kunde zeitnah braucht.
Eine Sortimentsanalyse, die sich an einem Tag machen lässt
Nehmen Sie Ihre Artikel der letzten zwölf Monate und ordnen Sie jeden einer von drei Gruppen zu:
- angreifbar: unter 30 Euro, kein Markenschutz, keine Spezifikation, kein Serviceanteil
- geschützt: Spezifikation, Kompatibilität, Marke oder Service entscheiden über den Kauf
- unklar: alles dazwischen
Danach vergleichen Sie Umsatz- und Deckungsbeitragsanteil je Gruppe. In vielen Betrieben zeigt sich, dass die angreifbare Gruppe einen hohen Umsatz- und einen niedrigen Deckungsbeitragsanteil hat.
Drei Konsequenzen
- Angreifbare Artikel nicht über den Preis verteidigen. Entweder sie tragen sich bei aktueller Marge, oder sie kommen aus dem Sortiment.
- Geschützte Artikel ausbauen. Das heißt meist: mehr Daten, bessere Bilder, vollständige Kompatibilitätslisten, Ersatzteilverfügbarkeit.
- Warenkorbwert steigern statt Einzelpreise senken. Zubehör, Sets und Verbrauchsmaterial sind wirksamer als Rabatte.
Einordnung
Die politische Debatte über Zollfreigrenzen und Plattformregulierung läuft weiter, mit ungewissem Ausgang und langem Zeithorizont. Die Sortimentsentscheidung liegt dagegen vollständig im eigenen Betrieb und wirkt im laufenden Geschäftsjahr.
Quellen:
Handelsverband Deutschland (HDE): Aktuelle Studie: Unfairer Wettbewerb mit Temu und Shein kostet deutsche Wirtschaft 2,4 Milliarden Euro im Jahr, 23.04.2026
WELT: Studie zu Onlinehandel: Temu und Shein kosten deutschen Einzelhandel Milliarden und gefährden Zehntausende Jobs, 23.04.2026