Die Woche im E-Commerce: Fristen und Änderungen vom 28. September bis 4. Oktober

Die Woche im E-Commerce: Fristen und Änderungen vom 28. September bis 4. Oktober

Diese Woche laufen im Onlinehandel mehrere Fristen ab. Der Überblick nennt die Termine vom 28. September bis 4. Oktober und die Punkte, die kurz danach wichtig werden.

Seit Sonntag: neue Pflichten aus der EmpCo-Richtlinie

Seit dem 27. September gelten der einheitliche Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung, das Label für Haltbarkeitsgarantien und strengere Regeln für Umweltaussagen. Kurz vorher hat der Bundestag am 24. September eine Erleichterung beschlossen: Bei Waren, die vor dem 27. September in Verkehr gebracht wurden, sind Unterlassungsansprüche bis September 2028 nur nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung möglich. Für Websites und Shopseiten gilt diese Erleichterung nicht.

Diese Woche

  • Montag, 28. September: In den eBay-Kategorien für Fahrzeugteile und Zubehör müssen gewerbliche Angebote über 10 Euro im Zustand neu mit 30 Tagen Rückgabefrist und kostenloser Rücksendung eingestellt werden. Angebote, die das nicht erfüllen, lassen sich nach Angaben von eBay nicht mehr einstellen oder wiedereinstellen. Einzelne Unterkategorien sind ausgenommen, etwa Reifen, Batterien und Artikel im Speditionsversand. An den Kosten für eBay-Rücksendeetiketten beteiligt sich eBay im Standardversand mit der Hälfte.
  • Mittwoch, 30. September: In der JTL-Start-Edition endet die Etikettenerstellung in JTL-ShippingLabels 1.0, Etiketten entstehen danach in Shipping 2.0. Für alle Editionen endet an diesem Tag der technische Support für die alten GLS- und DPD-Anbindungen. Auf Advanced, Pro und Enterprise läuft das bestehende JTL-Shipping weiter, auch über das Weihnachtsgeschäft. Hintergrund ist, dass die Dienstleister ihre alten Schnittstellen selbst abschalten, GLS zum Jahresende, DPD Anfang 2027.
  • Laufend: Das Google-Spam-Update vom 24. September wird noch bis etwa 8. Oktober ausgerollt. Veränderungen in der Sichtbarkeit lassen sich erst danach sauber bewerten.
  • Ebenfalls laufend: Seit dem Umbau der Suchergebnisse im Europäischen Wirtschaftsraum am 8. September zeigt Google kaum noch organische Produktkarussells. Wer viel Zugriff darüber hatte, sollte die Auswertung jetzt nach Quellen trennen.

Kurz danach

  • 6. und 7. Oktober: Amazon führt die Prime Deal Days durch, 48 Stunden lang. Wer keine Deals eingereicht hat, kann noch mit Coupons und Preissenkungen arbeiten.
  • Spätestens 1. November: Zusätzlich zur Drei-Euro-Pauschale kommt eine EU-Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen bis 150 Euro. Die Höhe legt die EU-Kommission noch fest.
  • 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen im inländischen Geschäft mit anderen Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.

Einordnung

Drei der Termine betreffen Einstellungen in Systemen, nicht Texte auf der Website: Rückgabeprofile bei eBay, die Versandanbindung in JTL und das Rechnungsformat in der Warenwirtschaft. Solche Umstellungen brauchen Vorlauf, weil sie den täglichen Ablauf berühren. Die Punkte aus der EmpCo-Richtlinie betreffen dagegen Produktdaten und Shopseiten und lassen sich dort in einem Durchgang prüfen.

Stand: 27. September 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen:
eBay-Verkäuferportal: Kostenlose Rückgabe für Fahrzeugteile & Zubehör, abgerufen am 27.09.2026
JTL-Forum: JTL-ShippingLabels 1.0: Support-Ende GLS/DPD und Migration von JTL-Start-Kunden nach dem 30. September, abgerufen am 27.09.2026
JTL-Guide: FAQ zu Shipping 2.0: Migration und Parallelbetrieb, abgerufen am 27.09.2026
IHK Osnabrück: EmpCo: Bundestag beschließt kurzfristig Erleichterung für bereits produzierte Waren, abgerufen am 27.09.2026
Google: Search Status Dashboard (Spam-Update September 2026), abgerufen am 27.09.2026
etailment: Google entfernt Produktkarussells aus EU-Suchergebnissen, 18.09.2026
Onlinehändler-News: Bericht zu den Prime Deal Days am 6. und 7. Oktober, abgerufen am 27.09.2026
Onlinehändler-News: Überblick zur EU-Zollreform, 22.09.2026
Umsatzsteuergesetz: § 27 Absatz 38 UStG (Übergangsregeln zur E-Rechnung), abgerufen am 27.09.2026

JTL-Shipping 2.0: Wer bis 30. September wechseln muss und wer mehr Zeit hat

JTL-Shipping 2.0: Wer bis 30. September wechseln muss und wer mehr Zeit hat

JTL empfiehlt im JTL-Guide, bis zum 30. September 2026 auf Shipping 2.0 umzusteigen, also vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts. Shipping 2.0 ist kein Update des bisherigen Moduls JTL-ShippingLabels 1.0, sondern eine eigene, cloudbasierte Versandplattform für mehrere Versanddienstleister.

Hintergrund sind Umstellungen bei den Versanddienstleistern. Die alte DHL-Schnittstelle „DHL Versenden 3.0“ lief laut JTL bereits Mitte Juni 2026 aus (angekündigt für den 31. Mai, dann bis zum 15. Juni verlängert). DPD wechselt zur DPD Meta API, GLS zur GLS ShipIT API.

Die Fristen im Überblick

  • JTL-Start: Am 30. September endet die Etikettenerstellung in JTL-ShippingLabels 1.0. Für diese Edition ist das eine feste Frist.
  • JTL-Advanced, JTL-Pro und JTL-Enterprise: JTL-ShippingLabels 1.0 bleibt nutzbar, bis die Versanddienstleister ihre alten Schnittstellen abschalten.
  • Für die alten GLS- und DPD-Anbindungen in JTL-ShippingLabels 1.0 leistet JTL nach dem 30. September keinen technischen Support mehr. GLS schaltet die alte Schnittstelle zum 31. Dezember 2026 ab, DPD Anfang 2027.
  • Shipping 2.0 setzt JTL-Wawi ab Version 2.0.0 voraus, JTL empfiehlt inzwischen, vor der Migration auf Version 2.1.1 zu aktualisieren.

Vor oder nach dem Weihnachtsgeschäft umstellen?

JTL rät, den Wechsel außerhalb der Hauptsaison im vierten Quartal zu planen. Je nach Edition und Versanddienstleister sieht die Lage unterschiedlich aus:

  • Mit JTL-Start muss die Umstellung bis Ende September abgeschlossen sein. Läuft noch JTL-Wawi 1.x, kommt das Update auf Version 2.0 hinzu.
  • Mit einer höheren Edition und GLS oder DPD lässt sich das alte Modul weiter nutzen, im Weihnachtsgeschäft aber ohne Support für diese Anbindungen. Für GLS muss der Wechsel spätestens bis zum Jahresende erfolgt sein.
  • Shipping 2.0 läuft parallel zu JTL-ShippingLabels 1.0. Versanddienstleister lassen sich deshalb einzeln umstellen und mit wenigen Sendungen testen.

So lässt sich der Umstieg vorbereiten

  • Genutzte Versanddienstleister, Versandarten und Zusatzleistungen auflisten und prüfen, ob sie in Shipping 2.0 verfügbar sind.
  • Zugangsdaten für die neuen Schnittstellen rechtzeitig anfordern. Für die DPD Meta API geht das laut JTL über ein Ticket im Support-Portal der Shipping-2.0-App mit Angabe der DPD-Kundennummer.
  • Klären, welche Shipping-2.0-Edition für die eigenen Versandverträge nötig ist.
  • Etikettendruck, Versandpapiere und Abläufe am Packplatz mit Testsendungen prüfen, bevor die Auftragszahlen steigen.
  • Einen Ersatzweg festlegen, falls die Etikettenerstellung ausfällt, zum Beispiel über das Geschäftskundenportal des Versanddienstleisters.

Einordnung

Jeder Auftrag, der verschickt wird, braucht ein Versandetikett. Fällt die Etikettenerstellung aus, verzögern sich Lieferungen sofort. Ein Wechsel an dieser Stelle gehört deshalb in eine Phase mit geringem Auftragsvolumen und nicht in die Wochen vor Weihnachten. Für JTL-Start-Kunden ist die Frist kurz. Wer eine höhere Edition nutzt, hat mehr Spielraum, sollte die Entscheidung aber vor dem Weihnachtsgeschäft treffen.

Stand der Angaben: 27. September 2026.

Quellen:
JTL-Software (JTL-Guide): Migration & Fristen, 29.07.2026 (zuletzt geändert 21.09.2026)
JTL-Software (JTL-Forum): JTL-ShippingLabels 1.0: Support-Ende GLS/DPD und Migration von JTL-Start-Kunden nach dem 30. September, 23.07.2026
JTL-Software (JTL-Guide): FAQ zu Shipping 2.0: Migration und Parallelbetrieb, 24.07.2026 (zuletzt geändert 21.09.2026)
JTL-Software (JTL-Forum): ACHTUNG: Abkündigung der DHL-Schnittstelle zum 15.06.2026, 11.05.2026 (zuletzt bearbeitet 01.06.2026)

eBay: Kostenlose Rückgabe für Kfz-Teile und Auslandsversand über Duisburg

eBay: Kostenlose Rückgabe für Kfz-Teile und Auslandsversand über Duisburg

eBay ändert im September zwei Punkte, die viele gewerbliche Verkäufer betreffen. Ab dem 28. September müssen neue Fahrzeugteile mit kostenloser Rückgabe angeboten werden. Außerdem schaltet eBay deutsche Verkäufer schrittweise für einen Versand in Länder außerhalb der EU frei, der über ein Versandzentrum in Duisburg läuft. Beides hat eBay im Verkäuferportal beschrieben.

Kfz-Teile: Kostenlose Rückgabe wird Pflicht

In den Kategorien für Fahrzeugteile und Zubehör verlangt eBay ab dem 28. September eine Rückgabefrist von mindestens 30 Tagen und kostenlose Rücksendungen. Betroffen sind Angebote mit diesen Merkmalen:

  • gewerblicher Verkäufer, Artikel und Käufer in Deutschland
  • Zustand „Neu“ oder „Neu: Sonstige“ und Festpreis, keine Auktion
  • Artikelpreis über 10 Euro ohne Versandkosten

Ausgenommen sind unter anderem Gefahrstoffe wie Batterien, schwere und sperrige Artikel wie Reifen, Abholung, Speditionsversand und Bestellungen aus dem Ausland. eBay übernimmt die Hälfte der Kosten für eBay-Rücksendeetiketten im Standardversand. Neue oder überarbeitete Angebote, die die Vorgaben nicht erfüllen, können nach Angaben von eBay nicht mehr eingestellt werden.

Versand ins Nicht-EU-Ausland über Duisburg

Beim Programm „eBay Internationaler Versand“ schickt der Verkäufer eine Bestellung aus dem Nicht-EU-Ausland wie ein Inlandspaket an ein eBay-Versandzentrum in Duisburg. Von dort übernimmt eBay Zollabwicklung, internationalen Transport und Sendungsverfolgung. Käufer zahlen den internationalen Versand sowie Zölle und Steuern.

  • Die Freischaltung läuft von September 2026 bis Anfang 2027 schrittweise und automatisch. Einzelne Länder lassen sich ausschließen, eine vollständige Abmeldung ist möglich.
  • Pro Sendung gelten höchstens 1.000 Euro Warenwert und 31,5 Kilogramm, die Länge muss unter 120 Zentimetern liegen, Höhe und Breite unter 60 Zentimetern. Die Ware muss sich in Deutschland befinden.
  • Ausgeschlossen sind unter anderem Gefahrgut, Alkohol, Medikamente, Waffen, E-Bikes und beschädigte Lithium-Batterien.
  • Zusätzliche Gebühren fallen laut eBay nicht an, internationale Verkaufsgebühren entfallen.
  • Ab der Annahme im Versandzentrum ist der Verkäufer gegen Ansprüche wegen verlorener, beschädigter oder verspäteter Sendungen geschützt.
  • Bei Rückgaben erstattet eBay dem Käufer den Kaufpreis, der Verkäufer behält die Auszahlung. Die Ware geht nicht an den Verkäufer zurück.

Was Händler jetzt prüfen sollten

  • Rückgabebedingungen der betroffenen Kfz-Angebote vor dem 28. September auf 30 Tage und kostenlose Rücksendung umstellen und die Widerrufsbelehrung anpassen.
  • Werden Angebote über eine Warenwirtschaft oder ein Listing-Werkzeug verwaltet, die Rückgabeeinstellungen dort ändern, damit ein späterer Abgleich die Änderung nicht zurücksetzt.
  • Retourenkosten neu kalkulieren: Bei kostenloser Rückgabe trägt der Händler die Hälfte des Etiketts, bei Artikeln mit vielen Rücksendungen kann das den Preis beeinflussen.
  • Für den internationalen Versand prüfen, welche Artikel unter die Ausschlüsse fallen, und entscheiden, ob einzelne Länder ausgeschlossen werden sollen.

Einordnung

Beide Änderungen verteilen Kosten und Aufgaben neu: Bei Kfz-Teilen trägt der Händler mehr Retourenkosten, im Auslandsversand übernimmt eBay Zoll und Zustellung. Für Händler mit Kfz-Sortiment ist der 28. September die wichtigere Frist, weil nicht angepasste Angebote danach nicht mehr eingestellt werden können.

Stand der Angaben: 15. September 2026.

Quellen:
eBay (Verkäuferportal): Kostenlose Rückgabe | Verkäuferportal, abgerufen am 27.09.2026
eBay (Verkäuferportal): ebay Internationaler Versand | Verkäuferportal, abgerufen am 27.09.2026
eBay Inc. (Pressebereich): eBay stärkt Vertrauen durch Einführung kostenloser Rückgaben für Fahrzeugteile & Zubehör, 14.09.2026
etailment: eBay schützt Seller nach dem Scan in Duisburg, 11.09.2026

Gewährleistungslabel und Umweltaussagen: Was ab 27. September im Onlinehandel gilt

Gewährleistungslabel und Umweltaussagen: Was ab 27. September im Onlinehandel gilt

Ab dem 27. September 2026 gelten im Onlinehandel zwei Neuerungen aus der EU-Richtlinie 2024/825. Händler müssen Verbraucher mit einem einheitlichen Hinweis über die gesetzliche Gewährleistung informieren, und für Umweltaussagen gelten strengere Regeln. Die deutsche Umsetzung hat der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen.

Wie die Marktplätze damit umgehen, hat das Fachportal Onlinehändler-News am 10. September abgefragt und am 17. September aktualisiert; die IT-Recht Kanzlei hat ihre Übersicht am 28. September ergänzt. Kaufland und Kleinanzeigen blenden den Gewährleistungshinweis automatisch ein. Amazon verweist seit dem 25. September in allen Angeboten auf EU-Marktplätzen unter „Sicherheits- und Produktressourcen“ auf den Hinweis, eBay seit dem 24. September unter „Sicher einkaufen“. In beiden Fällen ist der Hinweis nur verlinkt. Die IT-Recht Kanzlei hält das für nicht ausreichend, weil die Durchführungsverordnung eine direkte Anzeige auf der Angebotsseite verlangt, und rät, das Label zusätzlich als Grafik in die Artikelbeschreibung aufzunehmen. Für das Garantie-Label müssen Verkäufer bei Amazon und eBay Garantiedauer, Marke und Modell angeben. Otto soll den Hinweis nach Angaben der Kanzlei seit dem 27. September zentral einblenden; von Temu gibt es keine genauen Angaben. Für vollständige Pflichtangaben haftet weiterhin der Händler.

Zwei Kennzeichnungen mit festem Design

  • Der Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung ist immer Pflicht. Er muss nicht an jedem Artikel stehen, aber gut sichtbar sein, bevor Kunden die Bestellung abschicken. Kammern und Kanzleien nennen dafür unterschiedliche Stellen, etwa Warenkorb, Kasse oder einen festen Bereich der Website.
  • Das Label zur Haltbarkeitsgarantie ist nur nötig, wenn der Hersteller für ein Produkt kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Es steht beim jeweiligen Artikel und nennt Marke, Modell und Garantiedauer.
  • Beide Vorlagen legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. Ihre Gestaltung darf nicht verändert werden.
  • Wer Shops in mehreren Sprachen betreibt, braucht den Gewährleistungshinweis in jeder Sprachfassung. Das Garantie-Label ist sprachneutral gestaltet.

Umweltaussagen: Was ab dem Stichtag unzulässig ist

Mit der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb werden mehrere Aussagen unzulässig, die auch in Produktbeschreibungen vorkommen:

  • Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ ohne konkrete Erläuterung, sofern keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist, etwa durch das EU-Ecolabel.
  • „Klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ für ein Produkt, wenn die Aussage allein auf dem Ausgleich von Emissionen über Zertifikate beruht.
  • Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen noch staatlich festgelegt sind.
  • Versprechen zur künftigen Umweltleistung ohne öffentlich einsehbaren und überprüfbaren Umsetzungsplan.

Was Händler jetzt prüfen sollten

  • Produkttexte in Warenwirtschaft, Shop und Marktplatz-Angeboten nach pauschalen Umweltbegriffen und Klimaaussagen durchsuchen, übernommene Herstellertexte eingeschlossen.
  • Klären, für welche Artikel Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewähren, und Marke, Modell und Garantiedauer als Attribute pflegen. Kaufland, Amazon und eBay erzeugen das Label aus diesen Angaben.
  • Den Gewährleistungshinweis im Shop platzieren und prüfen, ob die Bestellbestätigung die neuen Angaben enthält.
  • Für Marktplätze ohne automatische Lösung klären, wie die Angaben im Angebot erscheinen.
  • Siegel und Klimaaussagen belegen oder entfernen.

Einordnung

Die neuen Pflichten sind überschaubar, verteilen sich aber auf viele Stellen: Shop-Vorlagen, Produktdaten, Marktplatz-Attribute und E-Mail-Vorlagen. Wer Artikeldaten zentral in der Warenwirtschaft pflegt, kann Texte und Attribute dort prüfen, bevor sie in die Kanäle gehen. Ab dem Stichtag können Mitbewerber und Verbraucherverbände Verstöße abmahnen.

Stand: 29. September 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen:
Europäische Kommission / Amtsblatt der EU (EUR-Lex): Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 über die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie, 25.09.2025
Bundesgesetzblatt (recht.bund.de): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. 2026 I Nr. 43), 19.02.2026
Deutscher Bundestag: Gesetzesänderungen zum Schutz von Verbrauchern beschlossen, 19.12.2025
Onlinehändler-News (Händlerbund): Umsetzung von Gewährleistungs- und Garantielabel: Der große Marktplatz-Check (Update), 10.09.2026 (aktualisiert 17.09.2026)
etailment: eBay-Händler haben drei Tage fürs EU-Garantielabel, 19.09.2026
IT-Recht Kanzlei: Gewährleistungs- und Garantielabel bei Amazon, eBay & Co.: Welche Lösungen gibt es? (Update), 28.09.2026

B2B über Marktplätze: Wann sich der Kanal für Hersteller und Großhändler lohnt

B2B über Marktplätze: Wann sich der Kanal für Hersteller und Großhändler lohnt

Unternehmen nutzen zunehmend digitale Marktplätze, um neue Geschäftskunden zu erreichen. Nach dem B2B-Marktmonitor von IFH KÖLN und ECC KÖLN legte der B2B-Internethandel von Herstellern und Großhandel trotz Konjunkturflaute um sieben Prozent zu.

Die Beobachtung deckt sich mit dem, was im Tagesgeschäft sichtbar ist. Einkäufer im B2B-Bereich recherchieren wie Endkunden, bestellen aber unter anderen Bedingungen.

Was im B2B anders ist

  • Preise sind kundenindividuell. Staffelpreise, Rahmenverträge und Sonderkonditionen sind die Regel, nicht die Ausnahme.
  • Nettopreise und Umsatzsteuerbehandlung müssen korrekt dargestellt werden, inklusive innergemeinschaftlicher Lieferungen.
  • Zahlung auf Rechnung ist Voraussetzung, nicht Zusatzoption.
  • Bestellungen erfolgen häufig in größeren Mengen und mit Lieferterminwünschen.
  • Angefragt werden technische Daten, Datenblätter und Verfügbarkeitszusagen, nicht Lifestyle-Bilder.

Ein Marktplatz für Geschäftskunden bildet diese Anforderungen teilweise ab. Was er nicht abbildet, muss im eigenen System liegen.

Voraussetzungen im eigenen Betrieb

  • Preislogik in der Warenwirtschaft, die Kundengruppen und Staffeln abbildet und an den Kanal übergeben werden kann
  • vollständige technische Artikeldaten, maschinenlesbar, mit Normbezügen und Datenblättern
  • belastbare Verfügbarkeitsdaten, weil Lieferzusagen im B2B härter bewertet werden als im Endkundengeschäft
  • Bonitätsprüfung und ein definierter Ablauf für Zahlungsziele

Wann sich der Kanal nicht lohnt

Wenn das Sortiment stark beratungsabhängig ist und der Wert in der Projektierung liegt, ist ein Marktplatz der falsche Ort. Er eignet sich für standardisierte Artikel, Verbrauchsmaterial und Nachbestellungen, also für den Teil des Geschäfts, der ohnehin keinen Außendienst mehr rechtfertigt.

Genau dort liegt der eigentliche Nutzen: Der Kanal entlastet den Vertrieb von Routinebestellungen und schafft Kapazität für beratungsintensive Geschäfte.

Einordnung

B2B-Marktplätze ersetzen keinen Vertrieb. Sie verschieben die Grenze zwischen dem, was Software erledigt, und dem, wofür Menschen gebraucht werden. Wer diese Grenze bewusst zieht, gewinnt Kapazität. Wer den Kanal als zusätzliche Umsatzquelle ohne Vorarbeit betrachtet, erzeugt vor allem Nachfragen.

Quellen:
IFH KÖLN / ECC KÖLN: Trotz Konjunkturflaute: B2B-Internethandel von Herstellern und Großhandel legt um sieben Prozent zu, 02.10.2025
HHL Leipzig Graduate School of Management (via idw): Studie: B2B-Einkäufer wünschen sich Vereinfachung und Automatisierung beim Rechnungskauf, 24.08.2023